1. Geltungsbereich
1.1 Der KWA Club wird betrieben von der KWA Betriebs- und Service GmbH.
1.2 Die Teilnahme am KWA Club erfolgt ausschließlich aufgrund der nachstehenden Teilnahmebedingungen, mit deren Geltung sich das Mitglied einverstanden erklärt.
2. Voraussetzungen der Teilnahme
2.1 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des KWA Club-Aufnahmeantrages verbunden mit der Aushändigung der KWA Club Card.
2.2 Vertrags- und Ansprechpartner des Clubmitgliedes ist die KWA Betriebs- und Service GmbH, Biberger Straße 50, 82008 Unterhaching.
2.3 Die Mitgliedschaft im KWA Club setzt einen schriftlichen Antrag des Mitgliedes an die KWA Betriebs- und Service GmbH voraus. Mitglied kann jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden.
2.4 Das Mitglied versichert, dass alle von ihm im Aufnahmeantrag gemachten Angaben richtig sind. Das Mitglied ist verpflichtet, dem KWA Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen.
3. Clubkarte
3.1 Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine KWA Club Card. Diese KWA Club Card steht im Eigentum der KWA Betriebs- und Service GmbH und kann bei Missbrauch eingezogen werden. Die KWA Club Card ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehen Stelle zu unterzeichnen. Sie ist für die Dauer der Mitgliedschaft gültig und nach Beendigung an den KWA Club zurückzugeben.
3.2 Die KWA Club Card dient zur Identifikation und Legitimation des Mitgliedes bei der Inanspruchnahme der Clubleistungen und vermittelnden Leistungen der Drittanbieter. Darüber hinaus hat das Mitglied die Wahlmöglichkeit, die Card als Notfallkarte auszustatten.
3.3 Pro Mitglied darf nur eine KWA Club Card erworben werden. Die KWA Club Card ist nicht übertragbar.
3.4 Personen, die mit einem Mitglied in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben und im übrigen die Voraussetzungen vorstehender Ziffer 2.3 erfüllen, können eine Partner Card beantragen. Hinsichtlich des Jahresbeitrages für diese Partner Card gilt Ziffer 4.2. Im übrigen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für den Inhaber der Partner Card.
3.5 Das Mitglied verpflichtet sich, die KWA Club Card vor dem Zugriff fremder Personen zu sichern. Bei Verlust der KWA Club Card ist unverzüglich die KWA Betriebs- und Service GmbH (Biberger Straße 50, 82008 Unterhaching) zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Verdacht besteht, dass ein Dritter in den Besitz der KWA Club Card gelangt ist. Bei rechtzeitiger Mitteilung haftet das Mitglied nicht für Schäden, die dem KWA Club durch missbräuchliche Verwendung der KWA Club Card entstehen.
3.6 Bei Verlust oder Beschädigung der KWA Club Card kann einmal jährlich kostenfrei eine neue Card beantrag werden. Bei jeder weiteren KWA Club Card wird in der Ersatzbeschaffung eine Gebühr von € 10,00 erhoben.
4. Jahresbeitrag
4.1 Der KWA Club erhebt einen Jahresbeitrag i. H. v. derzeit € 48,00. Dieser Betrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
4.2 Für die Partnermitgliedschaft gemäß vorstehender Ziffer 3.4 beträgt der Jahresbeitrag derzeit weitere € 24,00. Auch hier gilt das Lastschriftverfahren.
4.3 Bei einer Änderung der Clubleistungen ist der KWA-Club berechtigt, den Jahresbeitrag nach billigem Ermessen anzupassen. Diese Anpassung wird zu Beginn des 2. Monats wirksam, der auf die schriftliche Anpassungserklärung des KWA-Club folgt. Das Mitglied ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anpassungserklärung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung seine Mitgliedschaft zu kündigen.
5. Laufzeit der Mitgliedschaft
5.1 Die Laufzeit der Mitgliedschaft im KWA Club gilt für ein Jahr. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Jahres kündigen. Die Kündigung ist an die KWA Betriebs- und Service GmbH (Biberger Straße 50, 82008 Unterhaching) zu richten und bedarf der Schriftform. Wird die Mitgliedschaft nicht von einer Partei innerhalb der vorgenannten Frist gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
5.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Insbesondere gilt dies bei Missbrauch der KWA Club Card und Zahlungsverzug hinsichtlich des Jahresbeitrages bzw. der in Rechnung gestellten Beträge trotz zweifacher erfolgloser Mahnung sowie bei weiteren wesentlichen Vertragsverletzungen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund hat unter Angabe der Gründe schriftlich zu erfolgen. Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages findet nicht statt.
5.3 Bei Tod endet die Mitgliedschaft mit dem Sterbetag. Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages findet gegen Nachweis anteilig statt.
5.4 Sofern im Verhältnis einer Lebensgemeinschaft eine Mitgliedschaft über eine Partner Card besteht, tritt diese im Todesfall an die Stelle der bisherigen Hauptmitgliedschaft. Die Partner Card erlischt damit.
5.5 Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist die KWA Club Card unverzüglich an die KWA Betriebs- und Service GmbH zurückzugeben.
6. Clubleistungen
6.1 Die Mitgliedschaft im KWA Club berechtigt zur Inanspruchnahme der Clubleistungen des KWA Club. Hierbei handelt es sich um bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Beratungen sowie Vergünstigungen oder Rabatte. Diese Leistungen werden vom KWA Club einerseits als clubeigene Leistungen angeboten. Daneben vermittelt der KWA Club auch Leistungen Dritter (Kooperationspartner). Für die clubeigenen Leistungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Für vom KWA Club vermittelte Leistungen Dritter kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Mitglied zustande. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
6.2 Die Inanspruchnahme der Clubleistungen erfolgt gegen Vorlage der KWA Club Card durch das Mitglied.
6.3 Der KWA Club behält sich das Recht vor, Vergünstigungen oder Rabatte abzulehnen, wenn für die betroffene Leistung andere Rabatte oder Vergünstigungen gewährt werden, oder wenn es sich um Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.
7. Inanspruchnahme von Leistungen
7.1 Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Produkten, Beratungen, Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen durch das Mitglied ist bei dem Anbieter möglich, der die entsprechenden Leistungen anbietet.
7.2 Die Produkte, Leistungen, Rabatte und sonstigen Vergünstigungen können nur zu den mitgeteilten Bedingungen und Konditionen sowie zeitlichen oder mengenmäßigen Beschränkungen erworben werden.
7.3 Bei Rückgängigmachung eines Vertrages (z. B. durch Rücktritt, Anfechtung, Vertragsaufhebung), für den das Mitglied Vergünstigungen erhalten hat, um die er auch bei Rückgängigmachung des Vertrages bereichert bleibt, behält sich der KWA Club das Recht vor, die erhaltene Vergünstigung zu stornieren und zurückzufordern.
7.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht als Geldwert ausbezahlt. Die Leistungen des KWA Club sowie der Drittanbieter können ausschließlich in der angebotenen Form angenommen werden.
7.5 Mitglieder, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden hinsichtlich der Rabattgewährung auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG).
8. Haftung
8.1Eine Haftung des KWA Club auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht bei der Inanspruchnahme clubeigener Leistungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des KWA Club für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich insoweit auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
8.2 Für Produkte und Dienstleistungen, die auf Vermittlung des KWA Club durch Dritte (Kooperationspartner) erbracht werden, haftet der KWA Club nur insoweit, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchgeführt wurde. Insbesondere haftet der KWA Club nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der vermittelten Leistung. Für derartige Leistungen Dritter übernimmt der KWA Club auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von fremden Inhalten, insbesondere die Angaben in Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Kooperationspartner. Der KWA Club haftet dem Mitglied insbesondere nicht, wenn ein Drittanbieter (Kooperationspartner) seine Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft - erbringt oder das Mitglied bei der Durchführung der Leistung des Drittanbieters geschädigt wird.
9. Kontakt und Informationen
9.1 Das Mitglied kann das aktuelle Leistungsverzeichnis (Leistungsspektrum) jederzeit über die Internetseite www.KWA-Club.de abfragen. Über diese Internetseite können auch weitere Kontakte und Informationen zum KWA Club abgerufen werden.
9.2 Alternativ kann das Mitglied das Leistungsspektrum des KWA Club sowie sonstige Kontakte und Informationen schriftlich oder telefonisch unter den im Anmeldeformular oder auf der KWA Club Card genannten Stellen abrufen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Die vom Mitglied in Anspruch genommenen vergütungspflichtigen Leistungen werden diesem vom KWA Club oder dem jeweiligen Drittanbieter (Kooperationspartner) in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Beträge sind bis zu den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu entrichten.
10.2 Soweit das Mitglied Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gewährten Rabatte, Gutschriften oder sonstige Zusatzleistungen erheben möchte, müssen diese spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der zugrunde liegenden Rechnung schriftlich beim KWA Club geltend gemacht werden. Der Einwand gilt nur, wenn das Mitglied seinem Widerspruch die entsprechenden vom KWA Club oder den Drittunternehmen (Kooperationspartnern) erteilten Kassenbelege unter Angabe der KWA-Club-Mitgliedsnummer beifügt. Erfolgt keine rechtzeitige Einwendung, gelten die gewährten Vergünstigungen als vom Mitglied genehmigt.
10.3 Kommt das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsfristen nach, ist der KWA Club nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Verbindlichkeiten einzustellen.
11. Änderung der Teilnahmebedingungen, Einstellung
11.1 Der KWA Club ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen im Rahmen billigen Ermessens zu ändern und zu ergänzen. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden dem Mitglied vorab schriftlich mitgeteilt. Sollte das Mitglied durch die Änderung der Teilnahmebedingungen erheblich benachteiligt sein, so ist es berechtigt, seine Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Teilnahmebedingungen zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigt. Mit einer Inanspruchnahme der Clubleistungen nach Mitteilung gelten die Änderungen als anerkannt.
11.2 Hierauf sowie auf das vorstehende Kündigungsrecht wird das Mitglied in der Mitteilung über die Änderung der Teilnahmebedingungen nochmals ausdrücklich hingewiesen.
11.3 Die KWA Betriebs- und Service GmbH ist berechtigt, den KWA Club unter Einhaltung einer angemessenen Frist einzustellen. Das Mitglied kann aus der Einstellung des KWA Club weder Erfüllungs- noch Schadensersatzansprüche erheben.
11.4 Die zum Zeitpunkt der Einstellung des KWA Club oder der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Mitgliedschaft und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zur Mitgliedschaft, insbesondere dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform. Für nachträgliche Änderungen der Teilnahmebedingungen durch den KWA Club gilt vorstehende Ziffer 12.2.
13.2 Sind oder werden diese Teilnahmebedingungen teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)
KWA Club Tag im Rupertihof
am 17. September 2010
Beginn: 11 Uhr
Ort: KWA Stift Rupertihof in Rottach-Egern
Neben der Präsentation des neuen KWA Club Notfallhandys und vielen weiteren Informationsständen
laden wir Sie zu einem typisch bayerischen Weißwurst- und Leberkäs-Essen ein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
KWA Club
Hausnotruf
weitere Informationen
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